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Ausbildung zum Diakon, zur Diakonin

Diakoninnen und Diakone sind in verschiedenen Arbeitsfeldern der Landeskirche oder in diakonischen Einrichtungen tätig. Vorwiegend arbeiten sie dabei in den Bereichen der Gemeindediakonie, Jugendarbeit, Religionspädagogik, Seelsorge, Sozialen Diakonie, Pflegediakonie und in Sonderdiensten.

Um diese Aufgaben kompetent erfüllen zu können, absolvieren sie eine Ausbildung an einer von der Landeskirche anerkannten Ausbildungsstätte. Die Regelausbildung besteht im erfolgreich abgeschlossenen Studium an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Der Regelausbildung gleichgestellt ist die Ausbildung an verschiedenen - landeskirchlich anerkannten - diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätten mit anschliessender Aufbauausbildung. Ebenfalls gleichgestellt ist ein abgeschlossenes Studium im theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich an einer Evangelischen (Fach-)Hochschule. Nach dem Studium bzw. nach der Aufbauausbildung können Absolventinnen und Absolventen in das Amt der Diakonin oder des Diakons berufen werden.

Weitere Informationen gibt es beim Oberkirchenrat sowie im Diakonen- und Diakoninnengesetz vom 23. Oktober 1995, geändert durch Gesetz vom 20. Juli 1999.

Kontakt im Oberkirchenrat

Bild von Stefan Alger

Kirchenrat Stefan Alger

Referent für Diakonatsausbildung, Ev. Hochschule Ludwigsburg