Bezirksvisitation

Die Visitation der Dekanatämter und der Kirchenbezirke wird in §§12-16 Visitationsordnung geregelt. Für die konkrete Planung und Gestaltung gibt es hier drei Merkblätter.

Das erste beschreibt den Ablauf der Bezirksvisitation. Das zweite und dritte Merkblatt informieren über den Ablauf der Visitation der Dekansgemeinde. Hier werden zwei Formen unterschieden, je nachdem, ob die Parochie des Dekans bzw. der Dekanin sich in einer Gesamtkirchengemeinde befindet oder nicht.