Informationen für Kirchengemeinderäte
Arbeitgeber, stehen in der Verantwortung für Ihr "Unternehmen" und müssen alles, was innerhalb ihres Unternehmens geschieht. im Blick haben und verantworten.
Dies gilt auch für die Kirchengemeinderäte in jeder Kirchengemeinde, da die Berufsgenossenschaften jede Kirchengemeinde als eigenes "Unternehmen" betrachtet und der KGR deshalb als Arbeitgeber gesehen wird.
Damit das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Kirchengemeinde und in Einrichtungen und Dienststellen unserer Landeskirche effektiv umgesetzt werden kann, muss es in vorhandene Strukturen und Abläufe integriert werden. Zuständigkeiten müssen innerhalb der Dienstellenleitung / des KGR, eindeutig definiert und schriftlich vereinbart werden.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich sehr schnell auch die Haftungsfrage und vom OKR gibt es ein Rundschreiben, welches ausführlich auf die Frage der Haftung von Kirchengemeinderäten eingeht. (siehe Downloads)
VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft)
Die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) bietet speziell auf Kirchengemeinderäte und kirchliche Verantwortungsträger zugeschnittene Seminare an, um diese Personengruppe möglichst praxisnah zu grundlegenden Pflichten und Rechte zu informieren, und sie damit für die Wahrnehmung der Arbeitgeberpflichten fit zu machen. Den Zugang zu den Seminaren finden Sie hier.
Für Kirchengemeinden, die vorhaben, im Zuge einer geplanten Baumaßnahme einen Teil der Arbeiten mit Ehrenamtlichen zu erledigen gibt es von der VBG eine Broschüre, in der viele wichtige Informationen zum Thema Bauarbeiten mit Ehrenamtlichen zusammengefasst sind.
BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
Die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) hat viele Informationen in den Broschüren bgw-Kompakt zusammengefasst, die für Kirchengemeinden interessant sind, sobald sie einen Kindergarten oder eine Diakoniestation betreiben:
aushangpflichtige Gesetze
als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeitenden den Zugang zu den aushangpflichtigen Gesetzen ermöglichen.
Nachdem heutzutage fast alle über einen Internetzugang verfügen kann dies Pflicht dadurch erfüllt werden, dass Sie durch einen Aushang auf die Internetseite "Gesetze im Internet" verweisen.
Dort sind über die Suchfunktion alle Gesetze in der aktuellen Fassung auffindbar.
Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
Um im weiten Feld des Arbeitsschutzes den Überblick nicht zu verlieren und keine falschen Entscheidungen zu treffen, stehen den Kirchengemeinden die beiden Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Landeskirche als Berater zur Verfügung.
Die Fachkräfte für Arbeitsicherheit melden sich in regelmäßigen Intervallen in den Kirchengemeinden zu Ortsterminen an, um die Arbeitsplätze zu begutachten, können aber auch jederzeit zu einzelnen Themen gefragt oder eingeladen werden und sind auch gerne bereit, in einer KGR Sitzung gemeinsam mit dem KGR ein Probelm zu erörtern oder offene Fragen zu klären.
Besonders wichtig ist es, die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit im Vorfeld von Baumaßnahmen mit einzubinden, um sicherzustellen, dass beim Um- oder Neubau die relevanten Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz umgesetzt werden. Oft werden von den Baubehörden bei der Erteilung der Baugenehmigung nur die Vorgaben des Landesbaurechts berücksichtigt und Vorgaben des Bundesrechts wie z.B. der Arbeitsstättenverordnung werden nicht berücksichtigt (siehe auch Informationen für Bauherren und Planer).