Sie sind hier:

Oberkirchenrat

Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl

Der Landesbischof hat die Leitung der Landeskirche inne. Ihm steht in allen Kirchengemeinden der Landeskirche die Wortverkündigung zu.

Durch den Dienst der Verkündigung soll die Kirche geistlich geleitet werden. Darin unterstützen den Bischof die Prälatinnen und die Prälaten, die Dekaninnen und Dekane sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer.

Nach evangelischem Verständnis ist das Amt des Bischofs ein Pfarramt. Der Landesbischof wurde bis zur Wahl von Gerhard Maier von der Landessynode und dem Kollegium des Oberkirchenrats gewählt.

Mit der Verabschiedung des Kirchlichen Gesetzes über die Wahl der Landesbischöfin oder des Landesbischofs vom 25. Oktober 2001 (Abl. 59 S. 402) wurde in Abänderung des bisherigen Verfahrens im § 1 Wahlgremium festgelegt: "Die Landesbischöfin oder der Landesbischof wird auf Vorschlag des Nominierungsausschusses nach Maßgabe des § 34 Kirchenverfassungsgesetz von der Landessynode gewählt".

Die Amtszeit der Landesbischöfin oder des Landesbischofs endet spätestens mit dem 68. Lebensjahr; künftig werden Landesbischöfinnen oder -bischöfe auf zehn Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.

Der Landesbischof steht dem Kollegium des Oberkirchenrats vor. Er vertritt die Landeskirche nach außen. Er ist ihr Sprecher gegenüber den Institutionen der Gesellschaft, anderen Kirchen und Gruppen.

Theologischer Vertreter des Landesbischofs ist der jeweils dienstälteste Prälat - zur Zeit die Prälatin von Ulm, Gabriele Wulz. Juristischer Stellvertreter ist der Direktor im Oberkirchenrat, Stefan Werner.

Seit 24. Juli 2022 ist Ernst-Wilhelm Gohl Landesbischof der Evangelischen Landeskirche in Württemberg.

Kontakt

 

Büro des Landesbischofs

Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.: (0711) 2149-324
Fax: (0711) 2149-470
Landesbischof@elk-wue.de