PfarrPlan 2030
Der Pfarrplan
Beim alle sechs Jahre durchgeführten PfarrPlan geht es darum, die Zahl der Gemeindepfarrstellen an die in der Personalstrukturplanung für den Pfarrdienst (siehe dort) erwartete Entwicklung (Gemeindeglieder, Personen und Dienstumfänge im Pfarrdienst, Finanzkraft der Landeskirche) anzupassen und diese bestmöglich auf die Kirchenbezirke und Kirchengemeinden zu verteilen.
Die Materialien zum PfarrPlan 2030 werden zu gegebener Zeit hier eingestellt.
!!! Achtung, zu den Dokumenten des PfarrPlans 2024 siehe links im Menü unter "PfarrPlan 2024" !!!
Umsetzung
Was für die Umsetzung - besonders in den Folgejahren - zu beachten ist:
Downloads "Umsetzung"
Anlage 4.2 - Merkblatt zum Erstellen und Ändern einer Geschäftsordnung
(pdf | 64 KB)
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Anlage 4.2.1 - Beispielformulierungen
(pdf | 56 KB)
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Anlage 4.2.2 - Was besonders zu beachten und ergänzend zu bemerken ist
(pdf | 67 KB)
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4.2.3 - Was nicht in eine Geschäftsordnung gehört, sondern ggf. separat festgehalten werden kann
(pdf | 47 KB)
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Anlage 4.3 - Handreichung zu Pfarrstellen mit eingeschränktem Dienstauftrag
(pdf | 131 KB)
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Kontakt
Sachbearbeitung PfarrPlan – Personalstrukturplanung
- Tel.: 0711 2149-504
- Fax: 0711 2149-9504
- Kontaktformular