PfarrPlan 2030

Der Pfarrplan

Der PfarrPlan ist ein bewährtes und verlässliches Instrument. Mit ihm werden alle sechs Jahre eine zuvor festgelegte Zahl von Gemeindepfarrstellen auf die Kirchenbezirke und Kirchengemeinden verteilt. Die Zahl der Pfarrstellen wird in einer Modellrechnung (siehe Personalstrukturplanung) ermittelt. Die Modellrechnung setzt die erwartete Entwicklung der Gemeindeglieder, der Personen und Dienstumfänge im Pfarrdienst und der Finanzkraft der Landeskirche zueinander in Beziehung. Unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren (z.B. Ländlichkeit, Urbanität, verschiedener Formen der Diaspora usw.) wird den Kirchenbezirken ihre jeweilige Zielzahl für die Pfarrstellen zugewiesen. Anschließend erstellen sie unter Berücksichtigung regionaler und lokaler Gesichtspunkte ihr Stellenverteilungskonzept. Alle Stellenverteilungskonzepte fließen in die Gesamtübersicht zum Pfarrplan ein, dieser wird von der Landessynode im Rahmen der Haushaltplanung beraten und zur Kenntnis genommen. 

PfarrPlan 2030

  • Die Landessynode hat am 24. März 2023 beschlossen 1078 Pfarrstellen für 2030 im Verhältnis 83,5 Prozent zu 16,5 Prozent auf die Gemeindepfarrstellen und die Sonderpfarrstellen zu verteilen. Das ergibt für den Gemeindepfarrdienst 900 Pfarrstellen. Gelingensfaktoren für die Planung der bezirklichen Stellenverteilungskonzepte sind folgende Aspekte:
  • Regio-lokale Zusammenarbeit, Errichtung einer Transformationspfarrstelle, Planung der Gottesdienstlandschaft unter dem Aspekt der verlässlichen Gottesdienste. 

Ergebnis PfarrPlan 2030

In der Herbstsynode vom 28. bis 30. November 2024 wurde von Landessynode das Stellenverteilungskonzept zum PfarrPlan 2030 vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Der PfarrPlan 2030 wurde mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen.

Der nachfolgend eingestellten Datei kann das Stellenverteilungskonzept für den PfarrPlan 2030 entnommen und für jeden einzelnen Kirchenbezirk abgefragt werden.     

Übergang von PfarrPlan 2024 zum PfarrPlan 2030

Für die Besetzung von Pfarrstellen im Übergang von PfarrPlan 2024 zum PfarrPlan 2030 wird für die Einleitung der Wiederbesetzung und der Ausschreibung folgendes Verfahren angewandt:

Materialien zur Durchführung

Grundinformationen

Man muss nicht alles lesen - und schon gar nicht ausdrucken!

  • Zur Orientierung und für einen Überblick wird empfohlen, die "Grundinformation" zu lesen. Diese wird gegen Ende März 2023 hier eingestellt sowie in gedruckter Form den Pfarrämtern und Vorsitzenden der Kirchengemeinderäte zugesandt werden. Innerhalb der Grundinformation wird auf weitere Materialien (Anlagen) verwiesen, die bei Bedarf hinzugezogen werden können.
  • In jedem PfarrPlan-Sonderausschuss könnte eine Person als „Fach-Expertin“ benannt werden, die alle Dokumente gelesen hat und Informationen einbringen kann.
  • Änderungen seit Erstveröffentlichung auf dem Server werden in einer Datei weiter unten dokumentiert und bei den unten aufgeführten Dokumenten vor dem Änderungsdatum durch zwei Sterne (**) kenntlich gemacht.

Falls Ihr Browser die Dokumente nicht darstellen kann, können Sie diese mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm bzw. Ihrer Tabellenkalkulation öffnen. Um in diesem Fall die Verlinkungen zwischen den Dokumenten nutzen zu können, müssten Sie alle Dokumente in einem gemeinsamen Verzeichnis auf Ihrem Rechner speichern und dort aufrufen.

Weitere Materialien

Für die Beratung im PfarrPlan Sonderausschuss. Hinweise für den Zeitplan, die regio-lokale Zusammenarbeit, die Gottesdienste, das bezirkliche Stellenverteilungskonzept.

Downloads "Weitere Materialien"

Spezialfragen

Zu Spezialfragen nicht allgemeiner Relevanz:

Umsetzung

Was für die Umsetzung - besonders in den Folgejahren - zu beachten ist, findet sich in den nachfolgend eingestellten Daten. Diese werden von Zeit zu Zeit aktualisiert.

Wichtiger Hinweis zu den Moderationskosten für Beratungen zur Umsetzung des PfarrPlans 2030:

Aufgrund der veränderten Finanzlage ist es nicht mehr möglich, dass der Oberkirchenrat Moderationskosten bezuschusst.  

Bezirkliche Zielstellenzahlen

Wie es zu der Vorgabe der bezirklichen Zielstellenzahlen kommt:

Nachschlagen

Zum Nachschlagen:

4. Sonstiges

Kontakt

Bei Fragen und Rückmeldungen zum Thema wenden Sie sich bitte an