in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg

Die Visitation

Die Visitation ist ein kirchenleitendes Instrument, das nachfragt, „ob das Evangelium auftragsgemäß und gegenwartsbezogen verkündet, der Dienst der Liebe an jedermann getan wird und ob dies im Rahmen der Ordnung der Landeskirche geschieht.“ (Württ. Visitationsordnung). Dazu werden die Kirchengemeinden der württembergischen Landeskirche alle acht Jahre durch Dekan/in und Schuldekan/in visitiert (Hauptvisitation). Die Gemeinden, in denen die Dekane/innen selber eine Parochie versorgen, und die Kirchenbezirke werden durch die Prälaten bzw. die Prälatin visitiert. Nach vier Jahren erfolgt eine Zwischenvisitation.

Die Hauptvisitation beginnt mit einem durch die Kirchengemeinde öffentlich in Anwesenheit der Visitatoren/innen veranstalteten Gemeindeforum, das der kritisch-konstruktiven Selbst- und Fremdwahrnehmung des Gemeindelebens dient. Die Impulse dieser Veranstaltung werden von der Gemeindeleitung reflektiert und in den Gemeindeleitungsbericht aufgenommen. Dieser dient den Visitatoren/innen als Grundlage bzw. Hintergrund während ihrer Gespräche, Begegnungen und Besuche in der Gemeinde.

Zum Abschluss der Visitation werden in einer gemeinsamen Sitzung der Visitatoren/innen mit dem Kirchengemeinderat die Eindrücke der Visitation besprochen und Zukunftsperspektiven entwickelt. Dies halten die Visitatoren/innen anschließend im Visitationsbescheid an die visitierte Gemeinde sowie im Visitationsbericht an die Kirchenleitung schriftlich fest. Fragen der Dienstaufsicht über die Leitung der Gemeinde und die Führung des Pfarramtes werden von den Visitatoren/innen in einem eigenen Dienstaufsichtsbericht beantwortet. Nach Abschluss der Visitation werden die Visitationsakten dem Oberkirchenrat übergeben und der Stabsstelle Visitation beim Landesbischof für eine inhaltliche Auswertung vorgelegt.

Kontakt

Konzeption der Visitation

Bild von Kathrin Nothacker

Oberkirchenrätin Kathrin Nothacker

Dezernatsleitung