Ständiger Pfarrdienst/Gemeindepfarrdienst
Die Landeskirche ist in den Kirchengemeinden durch die Pfarrämter und damit durch die Arbeit der Pfarrerinnen und Pfarrer präsent. Sie verkündigen dort das Evangelium, indem sie Gottesdienste und Kasualien wie Taufe, Trauungen und Bestattungen halten und Menschen an verschiedenen Stationen ihres Lebens begleiten. Sie halten Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht.
Bei Pfarrstellen mit Geschäftsführung kommen Verwaltungsaufgaben und Personalverantwortung dazu.
Gemeinsam mit den gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäten leiten sie die Gemeinden.
Neben dem Pfarrdienst in der Gemeinde sind Pfarrerinnen und Pfarrer in der Seelsorge, in der Schule und in Bildungseinrichtungen tätig.
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Personalbogen Bewerbung Pfarrstelle
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Personalbogen Bewerbung Pfarrstelle
Übergabeprotokoll beim Pfarrdienstwechsel - Stand 14.03.2023_AR
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Übergabeprotokoll beim Pfarrdienstwechsel - Stand 14.03.2023_AR
Reader Prälaturtage 2022
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Förderliche Arbeitsbedinungen im Gemeindepfarrdienst
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Beurteilungsbogen ständiger Pfarrdienst
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Merkblatt Vertretungsregelung bei vorübergehender Reduzierung des Dienstauftrags und Freihalbjahr
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Merkblatt Stellvertretung im Pfarramt
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Liste frei werdender Pfarrstellen und Stellenpartnersuche
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