Ständiger Pfarrdienst

Über die Pfarrämter ist die Landeskirche in den Kirchengemeinden präsent. Der Gemeindepfarrdienst trägt zur Förderung des Glaubens, zur Pflege der christlichen Gemeinschaft und zur Leitung der Gemeinden bei. Das geschieht durch die Wahrnehmung des öffentlichen Verkündigungsauftrags in Gottesdiensten und Gemeindegruppen, durch Sakramentsverwaltung, Lebensbegleitung, Seelsorge, Unterricht, Gewinnung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Neben dem Pfarrdienst in den Gemeinden sind Pfarrerinnen und Pfarrer eingesetzt in der Seelsorge in Krankenhäusern, Kur- und Rehaeinrichtungen und Altenpflegeheimen. Damit bietet die Landeskirche Menschen in Krankheits- und Krisensituationen sowie in der letzten Lebensphase seelsorgerliche Begleitung und geistlichen Beistand an.

In Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist kirchliche Seelsorge gefragt als Vertrauensinstanz  für die Mitarbeitenden und als kompetentes Gegenüber in ethischen Grenzfragen.

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Kirchenrätin Margund Ruoß

Referatsleitung

Assistenz Ständiger Pfarrdienst

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