Pfarrstellenbesetzung

Wird eine Gemeindepfarrstelle besetzt, wirken Besetzungsgremium, Prälatur und Oberkirchenrat eng zusammen. Zunächst veröffentlicht der Oberkirchenrat freiwerdende und vakante Stellen im Dienstleistungsportal (siehe Liste frei werdender Pfarrstellen und Stellenpartnersuche).

Prälatin oder Prälat eröffnen durch die Leitung der ersten Sitzung das Besetzungsverfahren. Die zu besetzenden Pfarrstellen werden dann in der Zeitschrift „Für Arbeit und Besinnung“ (a+b) ausgeschrieben. Aus den eingehenden Bewerbungen schlägt der Oberkirchenrat dem Besetzungsgremium im Benennungsverfahren eine Bewerberin oder einen Bewerber vor.

Beim Wahlverfahren umfasst der Vorschlag bis zu drei Personen. Das Besetzungsgremium kann ihn aus den in Betracht kommenden Bewerbungen um eine vierte Person ergänzen. Erreicht eine Pfarrerin bzw. ein Pfarrer die Mehrheit der Stimmen des Besetzungsgremiums und nimmt die Wahl an, ernennt der Landesbischof sie bzw. ihn auf diese Pfarrstelle.

Bei Sonderpfarrstellen sind üblicherweise Vertreter und Vertreterinnen des Arbeitsbereichs, in dem der Sonderpfarrer bzw. die Sonderpfarrerin tätig ist, in das Besetzungsverfahren einbezogen, so dass sich hier abweichende Verfahren ergeben. Im Unterschied zu Gemeindepfarrstellen erfolgt die Ernennung auf eine Sonderpfarrstelle mit einer Amtszeitbegrenzung von meist zehn Jahren.

Möchten Sie sich auf eine Pfarrstelle bewerben, empfehlen wir Ihnen zuvor eine Stellen- und Personalberatung durch Kirchenrätin Margund Ruoß.

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Referatsleitung Margund Ruoß

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