Ausbildung zum Diakon, zur Diakonin
Diakoninnen und Diakone sind in verschiedenen Arbeitsfeldern der Landeskirche oder in diakonischen Einrichtungen tätig. Vorwiegend arbeiten sie dabei in den Bereichen der Gemeindediakonie, Jugendarbeit, Religionspädagogik, Seelsorge, Sozialen Diakonie, Pflegediakonie und in Sonderdiensten.
Um diese Aufgaben kompetent erfüllen zu können, absolvieren sie eine Ausbildung an einer von der Landeskirche anerkannten Ausbildungsstätte. Die Regelausbildung besteht im erfolgreich abgeschlossenen Studium an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Der Regelausbildung gleichgestellt ist die Ausbildung an verschiedenen - landeskirchlich anerkannten - diakonisch-missionarischen Ausbildungsstätten mit anschliessender Aufbauausbildung. Ebenfalls gleichgestellt ist ein abgeschlossenes Studium im theologisch-religionspädagogischen oder diakonisch-sozialpädagogischen Fachbereich an einer Evangelischen (Fach-)Hochschule. Nach dem Studium bzw. nach der Aufbauausbildung können Absolventinnen und Absolventen in das Amt der Diakonin oder des Diakons berufen werden.
Weitere Informationen gibt es beim Oberkirchenrat sowie im Diakoninnen- und Diakonengesetz vom 25. Oktober 2025.
Kontakt im Oberkirchenrat
Kirchenrat Stefan Alger
Referatsleitung 2.3 - Diakonat
- Tel./Fax: 0711 2149-335
- Mail:stefan.alger@elk-wue.de