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Diakonen- und Diakoninnentag

Der Diakonen- und Diakoninnentag ist ein beratendes landeskirchliches Gremium, das sich aus den 6 Berufsgruppen und den 2 Gemeinschaften im Diakonat sowie den ständigen Gästen zusammen setzt
(siehe Organigramm).

Die Beauftragung leitet sich vom Diakonenrecht §11 vom 22. Oktober 1995 ab. Das nach dem Gesetz bestehende Recht der Anhörung haben die Gemeinschaften dem Diakonen- und Diakoninnentag übertragen.

Aus der Amtsverpflichtung für Diakone ergeben sich die grundsätzlichen Aufgaben und Herausforderungen zu denen der Diakonen- und Diakoninnentag Stellung nimmt, Positionspapiere erarbeitet und sich für eine zukunftsfähige Ausgestaltung einsetzt.

Kontakt

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Nina Waldminghaus

Vorsitzende

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Diakon Matthias Ihlein

Vorsitzender

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