Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind:
- Kirchenbezirke bzw. mehrere Kirchenbezirke gemeinsam
- Kirchengemeinden bzw. mehrere Kirchengemeinden (Distrikt)
- Kirchliche Verbände
Vor Antragsstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Bei Interesse erfolgt eine Beratung vor Ort.
Für die nächste Antragsrunde 2021/I können Sie dann hier - ab dem 18.01.2021 - die entsprechenden Anträge herunterladen. (Antragsende ist dann der 12.04.2021)