Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind:
- Kirchenbezirke bzw. mehrere Kirchenbezirke gemeinsam
- Kirchengemeinden bzw. mehrere Kirchengemeinden (Distrikt)
- Kirchliche Verbände
Vor Antragsstellung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Bei Interesse erfolgt eine Beratung vor Ort.
Für die Antragsrunde 2023 / II können Sie hier bis zum 10. November 2023 die entsprechenden Anträge herunterladen.