Sie sind hier:

Direktor Oberkirchenrat

Büro für Chancengleichheit

Für Vielfalt und Chancengleichheit

Chancengleichheit gilt laut Ordnung für die Beauftragte für Chancengleichheit (2025) für alle Menschen, unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Dafür setzt sich die Beauftragte für Chancengleichheit mit ihrem Team im Auftrag der Landeskirche ein.
1994 nahm das neu gegründete Büro der Frauenbeauftragten die Arbeit im Evangelischen Oberkirchenrat auf. Daraus ging später das heutige Büro für Chancengleichheit hervor. Inzwischen wird neben der Gleichstellung von Frauen und Männern ein erweitertes Spektrum abgedeckt und eine Vielzahl weiterer Themen bearbeitet. Die landeskirchliche Beauftragte für Chancengleichheit ist auch Ansprechperson für Fälle sexualisierter Gewalt und leitet die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt.
Konkrete Arbeitsinhalte, Ziele und Ergebnisse werden in den Tätigkeitsberichten für die Synode festgehalten und fortgeschrieben.


Die vielfältige Tätigkeit des Büros für Chancengleichheit umfasst beispielsweise:

  • Qualifizierung und Weiterbildung für Gleichstellung und Vielfalt, z.B. durch das Mentoring-Programm, Debora etc.
  • Konkrete Beratung von haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Kirche, die diskriminiert oder nicht gleichberechtigt behandelt werden
  • Förderung einer chancengleichen Unternehmenskultur z.B. durch Stellenteilung, familienfreundliche Arbeitszeiten, Inklusion, Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege, Übergang in den Ruhestand (Offboarding) etc.
  • Förderung einer Kultur der Gleichstellung. Die Themen reichen von Queerfeindlichkeit und zugeschriebenen Rollenmustern bis zu Sexismus, Rassismus, Antisemitismus, Fremdenhass etc. (Vielfaltskategorien)
  • Einsetzen für eine geschlechtergerechte Sprache in kirchlichen Veröffentlichungen und Äußerungen, Umsetzung entsprechender Strukturen z.B. im Meldewesen
  • Erstellung von verschiedenen Materialien für die Arbeit in den Gemeinden, Beratung und Vorträge
  • Erhebung von relevanten Personaldaten zur Erarbeitung von Maßnahmen und Konzepten zur Förderung bzw. Verbesserung von Gleichstellung und Vielfalt
  • Seit 2013 wird mit der Einführung einer freiwilligen Quote in der Landeskirche eine chancengleiche und paritätische Besetzung von Gremien, Organen und Leitungsstellen angestrebt. Die Entwicklung wird immer wieder analysiert und überprüft.
  • Planung, Organisation und Durchführung von großen Veranstaltungen wie Ökumenischer Frauenkongress (1997, 2007), EKD-Projekt Go for Gender Justice „Verborgene Frauenwelten“ (2022), Vorträge und Workshops, Online-Reihe Diversität in Kirche und Gesellschaft, Aktionen zum Tag der Gewalt gegen Frauen usw.
  • Vertretung der Landeskirche in Gremien von Kirche und Politik (z.B. Landeshauptstadt Stuttgart, Sozialministerium Baden-Württemberg, Netzwerk Frauen in Führung von Diakonie und Kirche, EKD etc.)

Der Beauftragten für Chancengleichheit steht ein vom Oberkirchenrat bestellter Beirat zur Seite, darunter sind Vertreter*innen aus Synode, Prälaturen, Werken, Oberkirchenrat und Pfarrdienst. Der Beirat berät die Beauftragte, regt neue Themen und Handlungsfelder an. 
Siehe auch: www.buero-fuer-chancengleichheit.elk-wue.de

Kontakt

Bild von Ursula Kress

Ursula Kress

Beauftragte für Chancengleichheit - Leitung der Fachstelle zum Umgang mit sexualisierter Gewalt