Sachgebiet 5.6.4

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung gliedert sich in die Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Baden-Württemberg (ZVK) und die freiwillige betriebliche Altersversorgung.

Pflichtversicherung bei der ZVK

Die Pflichtversicherung bei der ZVK gibt es seit 1967. Hierbei handelt es sich um eine hauptsächlich vom Arbeitgeber finanzierte Altersversorgung. Nach einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Eintritt des Versicherungsfalls (Altersrente, teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) von der ZVK zusätzlich zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente.

Die ZGASt ist für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung bei der ZVK sowie die gesamte Abwicklung zuständig.

Freiwillige betriebliche Altersversorgung

Die freiwillige betriebliche Altersversorgung umfasst die Entgeltumwandlung (Pensionskasse, Direktversicherung) und im Vergütungsbereich auch Riesterverträge bei der ZVK.

Bei einer Entgeltumwandlung wird ein Teil des Entgelts in Versicherungsbeiträge „umgewandelt“; dadurch vermindert sich das Steuer- und das Sozialversicherungsbrutto, was zu einer Ersparnis bei den Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führt. Allerdings unterliegen die Ablaufleistung bzw. die Renten der nachgelagerten Versteuerung und sind auch in der Kranken- und Pflegeversicherung zu verbeitragen.

Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Zudem sind im Sachgebiet betriebliche Altersversorgung auch noch die Meldungen zur Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) angesiedelt, bei denen jährlich für die Pfarrer und Kirchenbeamten die einen Riestervertrag abgeschlossen haben, das Bruttoentgelt an die ZfA gemeldet wird. Das Entgelt wird von der ZfA für die Gewährung der staatlichen Zulage für Riesterverträge benötigt.

Aufgabenbereiche

  • Direktversicherung - Besoldung
  • Entgeltumwandlungen - Umsetzung
  • Erwerbsminderungsrente
  • Privatabzüge
  • Riester - Besoldung
  • Riester - Vergütung
  • Vermögenswirksame Anlagen - Abzüge
  • ZfA
  • Zusatzversorgung
  • ZVK - Meldewesen
  • ZVK - Mitgliedschaft
  • ZVK - Rechtsnachfolge
  • ZVK - Rentenanträge
  • ZVK - Überleitung
  • ZVK - Umlageberechnung
  • ZVK - Umlageversteuerung und -verbeitragung
  • ZVK - Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit

Leitung des Sachgebiets 5.6.4

Sachgebietsleitung

Kontakt

Ansprechpartner EGU

Ansprechpartner ZVK

Formulare zur Betrieblichen Altersversorgung

Formulare zur Betrieblichen Altersversorgung finden Sie hier.