Religionslehrkraft (m/w/d) 38,6 % für die Kirchenbezirke Böblingen und Herrenberg
Beginn: zum Schuljahresbeginn 2026 / 27
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg sucht zum Schuljahresbeginn 2026 / 27 eine
Religionslehrkraft (m/w/d)
für die Kirchenbezirke Böblingen und Herrenberg, mit einem unbefristeten Deputat von 10 Wochenstunden (38,46 %). Der Einsatz erfolgt an mehreren Schulen.
Was Sie mitbringen
- abgeschlossenes Studium in Religionspädagogik (Bachelor oder Diplom) sowie in Sozialer Arbeit mit Berufung ins Diakonat oder Lehramtsstudium (beide Staatsexamen) mit dem Fach Evangelische Religionslehre oder abgeschlossene kirchliche Aufbauausbildung und Berufung ins Diakonat mit religionspädagogischer Qualifikation
- Engagement für die Weiterentwicklung der kirchlichen Bildungsarbeit
- gute kommunikative Fähigkeiten
- digitale Medienkompetenz
- professionelles und adressatengerechtes Auftreten
- Freude und Engagement bei der Erarbeitung neuer Themen und der Entwicklung neuer Religionsdidaktik
- Wir erwarten grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland
Gründe für Ihre Arbeit bei uns
- Anstellung und Vergütung nach der Kirchlichen Anstellungsordnung (entsprechend TVöD-VKA) bis Entgeltgruppe 11
- eine erfüllende, sinnstiftende Tätigkeit mit viel Abwechslung und Kontakt zu Menschen
- alle Vorteile der Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss für Ihr Jobticket.
Ansprechpartner
Klingt nach Ihrer Berufung?
Dann bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail an personalmanagement@elk-wue.de. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung, bei gleicher Qualifikation werden diese bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 4. März 2026 unter Angabe des Kennwortes „Religionslehrkraft Böblingen/Herrenberg“.
Idealerweise liegt Ihrer Bewerbung bereits der Nachweis über einen Masernschutz gemäß Infektionsschutzgesetz und ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei. Die Bestätigung zur Beantragung dieses Führungszeugnisses erhalten Sie auf Nachfrage vom Referat Personal. Das Führungszeugnis kann nachgereicht werden. Da es Teil der Bewerbungsunterlagen ist, werden die Kosten hierfür nicht erstattet.
Noch Fragen…?
Schuldekanin Gudrun Bertsch, Tel. 07152-3517775, Gudrun.Bertsch@elkw.de
Personalmanagement: Madlen Hilsenbeck, Tel. 0711 2149-719, madlen.hilsenbeck@elk-wue.de