Religionslehrkraft (m/w/d) / Religionslehrkräfte (m/w/d) für den Bereich Berufliche Schulen
Beginn: zum Schuljahresbeginn 2026/27
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg sucht zum Schuljahresbeginn 2026/27 eine
Religionslehrkraft (m/w/d) / Religionslehrkräfte (m/w/d) für den Bereich Berufliche Schulen
mit einem unbefristeten Deputat von 13 Wochenstunden (50 %) für den Bereich Berufliche Schulen im Landkreis Ludwigsburg. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Was Sie mitbringen
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in Beruflichen Schulen
- Engagement für die Weiterentwicklung der kirchlichen Bildungsarbeit
- gute kommunikative Fähigkeiten
- digitale Medienkompetenz
- professionelles und adressatengerechtes Auftreten
- Freude und Engagement bei der Erarbeitung neuer Themen und der Entwicklung neuer Religionsdidaktik
- wir erwarten grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der Ev. Kirche in Deutschland
Gründe für Ihre Arbeit bei uns
- Anstellung und Vergütung nach der Kirchlichen Anstellungsordnung (entsprechend TVöD-VKA) bis Entgeltgruppe 13
- eine erfüllende, sinnstiftende Tätigkeit mit viel Abwechslung und Kontakt zu Menschen
- alle Vorteile der Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, z. B. betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- wir unterstützen Sie mit einem Zuschuss für Ihr Jobticket
Ansprechpartner
Klingt nach Ihrer Berufung?
Dann bewerben Sie sich ausschließlich per E-Mail an personalmanagement@elk-wue.de. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung, bei gleicher Qualifikation werden diese bevorzugt berücksichtigt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30. April 2026 unter Angabe des Kennwortes„Religionslehrkraft Berufliche Schulen“.
Idealerweise liegt Ihrer Bewerbung bereits der Nachweis über einen Masernschutz gemäß Infektionsschutzgesetz und ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis bei. Die Bestätigung zur Beantragung dieses Führungszeugnisses erhalten Sie auf Nachfrage vom Referat Personal. Das Führungszeugnis kann nachgereicht werden. Da es Teil der Bewerbungsunterlagen ist, werden die Kosten hierfür nicht erstattet.
Noch Fragen…?
Patrick Mauser, Tel. 0711 2149-297, patrick.mauser@elk-wue.de
Personalmanagement: Simone Robert, Tel. 0711 2149-309, simone.robert@elk-wue.de