Berufsgruppenspezifische Informationen

für Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung

Mitarbeiter/-innen in der Verwaltung verbringen einen großen Teil Ihrer Arbeitszeit am Schreibtisch und am PC.

Grundlage für die Gestaltung von PC-Arbeitsplätzen ist der Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung die vor allem in Ihrem Anhang konkrete Hinweise zur Gestaltung gibt.

Die VBG hat die Vorgaben der Bildschirmarbeitsverordnung in der DGUV Information 215-410 "Bildschirm und Büroarbeitsplätze" zusammengefasst und konkretisiert. Dieser umfangreiche Leitfaden nennt alle wichtigen Punkte für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen.

Ein paar grundlegende Punkte aus dem Anhang 6 der Arbeitsstättenverordnung

  • der Schreibtisch muss eine ausreichend große Fläche für die zu erledigende Arbeit bieten und sich in der Höhe auf die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter einstellen lassen. Es muss ein freier Raum für die Beine unter dem Tisch vorhanden sein und die Tischplatte sollte auf einer Höhe durchgängig sein, um eine flexible Arbeitsgestaltung auf dem Tisch zu ermöglichen.
  • der Schreibtisch sollte so aufgestellt sein, dass des Monitor des PC und das Fenster nicht gleichzeitig im Blickfeld liegen, sonst entstehen auch bei bedecktem Wetter eine unnötig hohe Belastungen für die Augen durch den hohen Kontrastunterschied oder durch die Blendung von außen.
  • zur Vermeidung von Blendungen und Spiegelungen auf dem Monitor müssen bei Bedarf geeignete Blendschutzeinrichtungen wie z.B. Lamellen- oder Schiebevorhänge installiert sein. Hierbei ist darauf zu achten, dass die eingesetzten Stoffe als Blendschutz geeignet sind und nicht nur als Sichtschutz.
  • für einen ergonomischen Büroarbeitsplatz muss ein geeigneter Bürostuhl zur Verfügung gestellt werden.Der Stuhl muss auf fünf Rollen stehen, die beim Aufstehen gebremst sind. Sitzfläche und Lehne müssen sich unabhängig voneinander in der Höhe verstellen lassen. Die Sitzfläche sollte sich auch in der Tiefe und der Neigung verstellen lassen.

Beleuchtung

Eine große Rolle spielt auch die Beleuchtung am PC Arbeitsplatz. Der Schreibtisch sollte gleichmäßig ausgeleuchtet werden. Die erforderliche Beleuchtungsstärke beträgt 500 Lux. Am Besten ist dies durch eine geeignete Deckenleuchte (z.B: Spiegelrasterleuchte) oder durch spezielle, mobile PC-Arbeitsplatzleuchten (Standleuchten) zu erreichen. Um ein angenehmes Raumgefühl und eine gute Allgemeinbeleuchtung zu erzeugen, empfiehlt es sich nur Leuchten einzusetzen, die einen Teil des Lichtes an die Decke abgeben.

Kleine zusätzliche Leuchten auf dem Schreibtisch erzeugen eine sehr inhomogene Beleuchtung die dazu führt, dass die Augen unnötigen Belastungen ausgesetzt sind, da die Pupillen sich ständig an andere Lichtverhältnisse anpassen müssen.

Die VBG bietet eine sehr umfangreiche Broschüre zum Thema Beleuchtung im Büro an, die Sie hier als pdf Datei herunterladen können.

Umgang mit Druckern und Kopierern

Ein weiteres Thema im Bereich PC- und Büroarbeitsplätzen ist der Umgang mit Druckern und Kopierern. Grundsätzlich ist zu sagen, dass von einem ordnungsgemäß gewarteten Drucker oder Kopierer keine Gesundheitsgefahren für Mitarbeitende ausgehen.

Umfassende Informationen zu Laserdruckern und Kopierern bekommen Sie in der Broschüre "Gesundheit im Büro im Kapitel 4.5 der VBG. Wenn mehrere Personen den gleichen Drucker/Kopierer benützen ist es trotzdem sinnvoll, dieses Gerät nicht im Büro aufzustellen, sondern in einem separaten Raum. So kann gewährleistet werden, dass niemand ständig durch andere Personen bei seiner Arbeit gestört wird.

Außerdem stellt der Gang zum Drucker oder Kopierer eine willkommene Unterbrechung des Sitzens dar und führt zu ein wenig Bewegung im Arbeitsablauf.

Sehfähigkeit am Bildschirmarbeitsplatz

Mitarbeitenden, die am PC arbeiten, muss mindestens alle 3 Jahre die arbeitsmedizinische Vorsorge "Sehfähigkeit am Bildschirmarbeitsplatz" angeboten werden. Ob sie dieses Angebot wahrnehmen, oder nicht, dürfen die Mitarbeitenden selber entscheiden.

Der Arbeitgeber muss die Unterbreitung des Angebotes dokumentieren. (nähere Informationen hierzu siehe: arbeitsmedizinische Betreuung)

Für die Planung eines neuen Büros gibt es von der VBG einen Leitfaden Büroraumplanung, der alle wichtigen Punkte zusammenfasst und wichtige Hinweise, sowie viele Beispiele für die Neu- oder Umplanung von Büroräumen gibt.

Auf der Internetseite der VBG gibt es viele weitere interessante Informationen zum Thema Büroarbeitsplatz.