Referat 6.2

Brandschutz

Das Thema Brandschutz spielt in allen Bereichen eine nicht unerhebliche Rolle.

Immer wieder wird in den Medien von Bränden oder Beinahe-Bränden berichtet und schon so mancher Mitarbeiter wollte morgens in´s Büro und musste feststellen, dass nicht mehr viel davon übrig war. Auch in Kirchen und Gemeindehäusern kommt es immer wieder zu kleineren und leider auch größeren Bränden.

Das Entstehen von Bränden kann unterschiedlichste Ursachen haben. Oft sind elektrische Geräte oder Anlagen der Auslöser für einen Brand. Um hier die größt-mögliche Sicherheit zu haben sollten diese Geräte und Einrichtungen in regelmäßigen Abständen überprüft werden (siehe Themenbereich Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel).

Oft ist auch unbedachtes Verhalten von Mitarbeitenden die Ursache, wenn z.B. Jugendmitarbeiter die Beleuchtungskörper im Jugendraum mit Krepppapier einwickeln um ein stimmungsvolleres Licht zu erhalten, oder im Kindergarten die Dekoration an den Deckenleuchten befestigt wird steigt das Brandrisiko.

An gut sichtbarer Stelle im Gebäude muss ein Alarmplan / eine Brandschutzordnung Teil A ausgehängt werden. Diesen finden Sie in der EFAS-Broschüre "Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz".

Damit im Falle eines Brandes nicht alles drunter und drüber geht und im schlimmsten Fall Personen zu Schaden kommen, müssen Sie auf diesen Fall vorbereitet sein. Deshalb muss für die jeweiligen Gebäude eine Brandschutzordnung Teil B erstellt werden, in der die wichtigsten Dinge geregelt sind.
Die Broschüre "Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz" von der EFAS führt als Arbeitshilfe Schritt für Schritt zu einer eigenen Brandschutzordnung Teil B.

Mitarbeitende müssen in regelmäßigen Abständen zum Thema Brandschutz unterwiesen werden. Grundlage für diese Unterweisung kann die Brandschutzordnung Teil B sein. Die EFAS stellt hierfür außerdem eine ausführliche Anleitung zur Brandschutzunterweisung zur Verfügung. 

Mindestens 5 % der Mitarbeitenden müssen darüber hinaus als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Das sind Personen, die neben der ausführlichen Unterweisung ganz praktisch den Umgang mit den vorhandenen Feuerlöschern üben. die Ausbildung muss alle 3 bis 5 Jahre aufgefrischt werden.

Alle Gebäude müssen mit Feuerlöschern ausgerüstet sein, die im Notfall schnell auffindbar und jederzeit zugänglich sein müssen. Am Besten positionieren sie die Feuerlöscher im Verlauf eines Fluchtweges. Feuerlöscher dürfen nicht hinter Kleider- oder Schriftenständern oder hinter Pflanzen „versteckt“ werden. Der Griff des Feuerlöschers sollte sich in einer Höhe befinden, die es ermöglicht, den Löscher mit einer Hand von der Wand zu nehmen (ca. 80cm bis 1,00m über dem Fußboden).

Zum Thema Feuerlöscher finden Sie umfangreiche Informationen in der Info-Map „Erste Hilfe und Brandschutz“, welche die VBG (Verwaltungsberufsgenossenschaft) herausgegeben hat.

Flucht- und Rettungswegeplan

Bei großen evtl. unübersichtlichen Gebäuden muss an gut sichtbarer Stelle ein Flucht- und Rettungswegeplan aushängen.

Wichtig ist vor allem, dass Notausgänge, Flucht- und Rettungswege allen Mitarbeitenden bekannt sind und im Notfall einwandfrei funktionieren.

Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswege müssen eindeutig gekennzeichnet sein und dürfen auf keinen Fall zugestellt oder abgeschlossen werden.

Die dazugehörenden Verkehrswege müssen in ausreichender Breite frei gehalten werden und in Fluren und Gängen dürfen keine brennbaren Dinge gelagert werden, wenn es sich um ausgewiesene Flucht- und Rettungswege handelt.

Andererseits dürfen Türen, die mit einem automatischen Türschließer ausgerüstet sind nicht durch Keile oder ähnliches am Zufallen gehindert werden, da diese Türen in der Regel zwei Brandabschnitte voneinander trennen und dafür sorgen, dass Rauch, Hitze und Feuer sich nicht ungehindert im Gebäude ausbreiten kann.

Viele wichtige Vorgaben zum Thema Fluchtwege, Rettungswege, Notausgänge finden Sie in der technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.3.

Sollten Sie zu diesem Thema weitere Fragen haben, können Sie sich neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit auch an das zuständige Baurechtsamt oder an den Stadt- oder Kreisbrandmeister wenden.

Brandschutzübung

Bereiten Sie Ihre Mitarbeitenden auf den Ernstfall vor, indem sie diesen Ernstfall regelmäßig üben. Dabei ist es wichtig, dass auch die „Chefetage“ diese Übung ernst nimmt und gemeinsam mit den Mitarbeitenden beim Alarm das Gebäude verlässt, sonst haben schnell viele einen wichtigen Grund, warum sie bei dieser Übung jetzt gerade nicht mitmachen können.  

Und was wenn es dann gar keine Übung ist ….. ?

Downloads