Informationen

Zielsetzung

Inhaltlich

  • Neue Erprobungsräume kirchlicher Präsenz im Gemeinwesen fördern
  • Diakonische Herausforderungen im Sozialraum aufgreifen
  • Gemeinwesen orientierte Entwicklungen (z.B. in kommunalen Kooperationen) fördern

Strukturell

  • Anwachsende Pastorationsdichte teilweise kompensieren oder durch Aufgabenverteilung Entlastung bieten
  • Professionsübergreifende Zusammenarbeit weiterentwickeln
  • Unterstützung der Vernetzung von kirchlichen Handlungsfeldern und Flexibilisierung von Dienstaufträgen
  • Erprobung zentraler Anstellungsmodalitäten im Diakonat
  • Attraktive Dienstaufträge ermöglichen

Rahmenbedingungen

  • Diakonen-Stellenanteile im Umfang von 25% oder 50% werden für einen Zeitraum von 3 oder 5 Jahren vergeben.  
  • Zentrale Anstellung der Diakoninnen und Diakone bei der Landeskirche (bei 50%-Projektstellen)
    Für zusätzliche, frei finanzierte Stellenanteile wird Kostenersatz an die Landeskirche geleistet
  • Es dürfen keine bestehenden Diakonenstellen damit ersetzt oder gekürzt werden
  • Stelleninhaber müssen Diakon/Diakonin sein, bzw. die Voraussetzungen für eine Berufung erfüllen
  • Regelstellen werden nicht finanziert
  • Kirchengemeinden, die in der Vergangenheit schon eine Förderung der Landeskirche für eine Diakonenstelle erhielten, sind nicht antragsberechtigt
  • Die Landeskirche übernimmt im Rahmen der zentralen Anstellung die Personalkosten für die Projektaufträge, sowie Sachkosten für Fortbildung, Reisekosten, ZGASt-Gebühr, Miet- und Mietnebenkosten. Nicht finanziert werden Büroausstattung und sonstige Projektnebenkosten
  • Dienst- und Fachaufsicht verbleiben vor Ort
  • Stelle wird in einem Besetzungsgremium vor Ort besetzt
  • Bewerbung und Anstellung beim Ev. Oberkirchenrat / ggf. vor Ort

Kriterien bei der Vergabe

  • Stelleninhaber muss Diakonin / Diakon sein, bzw. die Voraussetzungen für die Berufung erfüllen
  • Es dürfen keine bestehenden Diakonenstellen damit verbunden gekürzt werden, Stellenausweitung möglich und erwünscht
  • Regelstellen werden nicht finanziert
  • Eine längerfristige berufsbiografische Perspektive für die eingesetzten Diakoninnen und Diakone soll - wenn möglich - aus den oben genannten Zielen des Projekts erkennbar sein
  • Die Projekte müssen mindestens eine der folgenden Zielsetzungen erfüllen:
    • Separierte Handlungsfelder werden übergreifend wahrgenommen und vernetzt
    • Nachhaltigere Wirksamkeit - z.B. durch intensive Zusammenarbeit, strukturelle Veränderung - wird erzielt
    • Die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und Kirchenbezirken, aber auch mit diakonischen und kommunalen Einrichtungen im Sozialraum wird angeregt und gefördert
    • Eine längerfristige berufsbiographische Perspektive für die eingesetzten Diakoninnen und Diakone soll - wenn möglich - erkennbar sein

Beispiele

  • Diakonisch-missionarisches Engagement der Kirchen und Gemeinden
  • im Blick auf die demografischen Veränderungen werden Konzepte kirchlichen Handelns entwickelt und umgesetzt
  • Sozialdiakonische Herausforderungen werden gestaltet, z.B. Demografie, Arbeit mit Familien, Quartiersentwicklung, „Streetwork Gemeinde“, neue Formen der Kinder- und Jugendarbeit, Zusammenarbeit Gemeinde und Schule, …

Beiratsmitglieder

Frau Kirchenrätin Elvira Feil Götz Vorsitzende - Ref. 2.3 / OKR
Herr Diakon Frank Berger Projektreferent - Ref. 2.3 / OKR
Frau Diakonin Esther Kuhn Projekt SPI / OKR
Herr Pfarrer Thomas Burk Mitglied der 16. Landessynode
Frau Lara Schuppert Zentrale Personalverwaltung / OKR
Frau Pfarrerin Dorothee Gabler Zentrum Diakonat / Direktorin
Herr Diakon Jan Bechle ejw Stuttgart
Herr Schuldekan Jürgen Heuschele Schuldekan Heilbronn/Brackenheim
Frau Ute Kauffmann Kirchliche Verwaltungsstelle Stuttgart
NN Zentrum Diakonat
Frau Ute Mayer Mitglied der 16. Landessynode
Herr Kirchenrat Ulrich Ruck Ref. 2.1 / OKR
Frau Dekanin Elke Dangelmaier-Vinçon Dekanat Zuffenhausen
Frau Diakonin Ute Schütz Zentrum Diakonat
Herr Andreas Rommel Verwaltung / OKR

Downloads

Infos für genehmigte Projekte