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Chancengleichheit - Personalentwicklung

Verschiedenheit als Chance begreifen

Bei Personalentwicklung und Chancengleichheit geht es um eine Gemeinschaft der Verschiedenen, also darum, wie verschiedene Charismen, Gaben und Fähigkeiten im ganzen Leib zusammenwirken.

Für das Erscheinungsbild von Kirche spielen die Mitarbeitenden eine besondere Rolle. Ihr Engagement, ihre Kompetenz und ihre Glaubwürdigkeit prägen die Gestalt der sichtbaren Kirche.

Deshalb muss ein Augenmerk unserer Kirche darauf liegen, dass Mitarbeitende gute Ausgangsbedingungen haben, dass Frauen und Männer in ihren Gaben und Fähigkeiten gefördert werden und sich entwickeln können. Und dass sie in der Lage sind, ihren speziellen Beitrag für das Gesamtbild von Kirche zu leisten.

Bereits in der frühen Zeit der Reformation wirkten Frauen und Männer in Gottesdienst, Unterricht und diakonischen Diensten mit. Als Christen und Christinnen glauben wir, dass Männer und Frauen gleichermaßen nach dem Bilde Gottes geschaffen wurden, dass sie in der Gemeinschaft der Getauften gleichwertige Teile des Leibes Christi sind und dass die Weissagungen und Visionen von Frauen und Männern wichtig sind. Dies bedeutet gegenseitige Liebe, Respekt und Achten auf die Würde, die jede und jeder von uns von Gott erhalten hat, bei allem was wir zusammen tun . Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist dabei nicht nur eine Frage nach Theologie, sondern auch nach der ihr entsprechenden sozialen Gestalt von Kirche und Diakonie. Sie berührt einen Wesenszug von Kirche, in der in allen Bereichen nach Gottes Gebot gefragt werden muss.

Aber nicht nur die Kategorie Geschlecht spielt eine Rolle. Es ist vielmehr der weitergehende Ansatz von diversity: So werden Frauen und Männer in ihrer Verschiedenheit hinsichtlich Erfahrung, Sichtweise, Lebenssituation, Alter usw. gesehen. Diese Unterschiede sind Quellen der Kraft. Sie behindern nicht, sondern eröffnen Wege zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen in der Landeskirche. Dabei soll keine Personengruppe durch eine andere bevormundet werden.

Chancengleichheit muss gewährleisten, dass Qualifikation und Kompetenzen von allen Mitarbeitenden in gleicher Weise beachtet werden und zur Sprache kommen. Unabhängig von der Ansiedlung innerhalb der Landeskirche müssen Entwicklungsmöglichkeiten entfaltet werden können. So müssen die Personalentwicklungsgespräche unabhängig von der Tätigkeit bei allen Beschäftigten gleiche Bedeutung haben.

Chancengleichheit soll sich gleichsam als roter Faden durch das Konzept der Personalentwicklung und -Maßnahmen ziehen denn Frauen und Männer haben gleichermaßen Anspruch auf Erwerbstätigkeit, auf berufliche Weiterentwicklung und auf gerechte Bezahlung.

Dies kann zum Beispiel bedeuten:

  • Die Zugangschancen zur Bewerbung auf offene Stellen müssen für beide Geschlechter gleich sein. Dies betrifft die Information, die Motivation zur Bewerbung und die Definition und Wahrnehmung von Qualifikationen.
  • Der mit Sonderaufgaben und Vertretungen verbundene Aufwand erfordert Flexibilität und kann dadurch unter Umständen zu einer Benachteiligung von Personen mit Familienpflichten führen. Es ist zu prüfen, ob die Einbeziehung von Beurlaubten möglich ist. Dabei ist auf bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu achten und berufsbegleitenden Weiterqualifizierung zu ermöglichen.
  • Berufslaufbahnen und Einsätze von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiten werden flexibler gestaltet und gehandhabt. Neben formalen Qualifikationen und Ausbildungen werden vermehrt nicht-formale Qualifikationen wie Berufspraxis und Weiterbildungen als wesentliche Qualifikation gewichtet.
  • Um unterschiedlichen Belastungssituationen Rechnung zu tragen, wird Stellenrotation vorgesehen bei Beschäftigten mit gleichartiger Tätigkeit.
  • Bei Personalentwicklungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob es Altersgrenzen gibt, die sich diskriminierend auswirken. Allen Mitarbeitenden sind hierfür gleiche Zugangschancen zu schaffen.
  • Es wird ein Mentorinnen/Mentoren-System geschaffen, mit dem Ziel, dass alle Beschäftigten individuell über einen längeren Zeitraum von einer Vertrauensperson innerhalb der Landeskirche bezüglich ihrer beruflichen Möglichkeiten beraten und unterstützt werden können.
  • Es werden Verbesserungen für die typischen Frauenberufe angestrebt im Blick auf angemessene Bezahlung und Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Statusveränderung - die Situation in den typischen Frauenberufen wird Gegenstand eigen.