PE-Maßnahmen

Rotation

Wissensvermittlung und Erfahrungserweiterung durch systematischen Arbeitsplatztausch

Im Rahmen der Rotation wird Wissensvermittlung und Erfahrungserweiterung durch systematischen Arbeitsplatztausch gefördert. Dabei wird ein umfassender Einblick in Tätigkeiten, Aufgabenfelder und Abläufe ermöglicht. Bei Rotation werden die Aufgaben eigenverantwortlich übernommen und bearbeitet. Für diese PE-Maßnahme gibt es einen klaren zeitlichen Rahmen, der Beginn und Ende benennt.

Zu unterscheiden ist zwischen Stellenrotation und Aufgabenrotation:

  • Bei Stellenrotation findet ein Tausch des Arbeitsplatzes mit den zugehörigen Tätigkeiten und Aufgaben auf gleicher Ebene statt. Mitarbeitende erhalten dadurch die Möglichkeit ihre Kompetenzen an einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen und damit andere Arbeitzusammenhänge kennen zu lernen.
  • Bei Aufgabenrotation werden einzelne der jeweiligen Stellen getauscht. Mitarbeitende können damit ihre speziellen Kompetenzen einbringen und Fachwissens erweitern.

Beispiele

Wechsel der Pfarrstelle
Pfarrerinnen und Pfarrer wechseln in geordneten Zeiträumen ihre Stelle. Diese Form der Rotation ist in der Landeskirche schon lange Praxis.

Wechsel der Aufgaben
Die klassischen Bezirksämter werden generell befristet. Sie werden von den einzelnen Pfarrerinnen und Pfarrer nach, im Vorfeld abgesprochenen Regelungen, im Wege der Rotation neu aufgeteilt.

Die Mitarbeitenden eines Kindergartens teilen sich die Teilaufgaben (z.B. Planung der Feste, Gestaltung der Vorschularbeit, Elternarbeit) des Kindergartenalltages jeweils nach der Sommerpause neu. Es ist eine Möglichkeit dass durch den Wechsel der Aufgaben immer wieder neue Impulse in die Arbeit einfließen können und dass die Mitarbeitenden immer wieder neu gefordert werden.

Checkliste Chancengleichheit

  • unterschiedliche zeitliche Möglichkeiten
  • unterschiedliche Wahrnehmung der Person und der jeweiligen Kompetenzen
  • unterschiedliche Lebensphase
  • unterschiedliche Mobilität

Bitte beachten Sie

Der Zeitrahmen, die Rückkehr und die rechtlichen Voraussetzungen sind vor der Maßnahme zu klären.