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PE-Gespräche

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Im Personalentwicklungsgespräch sollten Personalverantwortliche bei der Fragestellung „Was ist der gegenwärtige Stand?“ auch auf Sachverhalte achten, die einen Bezug zum AGG aufweisen. (Das Ziel des AGG ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.)

Sollten Mitarbeitende einer aktiven Bearbeitung des Problems durch den Vorgesetzten nicht zustimmen, sind Personalverantwortliche trotzdem in der Pflicht, das benannte Problem zu beobachten und ggf. nach Lösungen zu einem späteren Zeitpunkt zu suchen. Wenn ein Misstand aktiv bearbeitet werden soll, so ist rechtzeitig  zu bedenken, wer an der Lösung mitwirken bzw. beteiligt werden muss (z.B. Personalstelle, Gleichstellungsbeautragte/r etc.).

Hinweise für Führungskräfte:

  • achten Sie als Führungskraft auf Rückmeldungen die eine Benachteiligung nach dem AGG andeuten oder klar ansprechen.
  • Gehen Sie den Benachteiligungsvorwürfen innerhalb der Dienststelle auf den Grund. Lassen Sie sich die Sachlage schildern und suchen Sie den Dialog mit den Betroffenen.
  • Im Falle einer Diskriminierung muss schnell Abhilfe erfolgen.