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Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SbV) vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten in einer Einrichtung bzw. Dienststelle.

Die SbV ist nicht nur dem Individualinteresse eines jeden Einzelnen, sondern auch dem Gruppeninteresse der Gesamtheit der schwerbehinderten Beschäftigten in einer Einrichtung bzw. Dienststelle verpflichtet.
Die SbV darf auch (noch) nicht schwerbehinderte Personen bei der Antragstellung zur Feststellung einer Schwerbehinderung beraten und unterstützen. Die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Beschäftigten hat den gesetzlichen Auftrag, darauf zu achten, dass der Anstellungsträger die ihm gesetzlich übertragenen Pflichten, insbesondere die Beschäftigungspflicht und die Fürsorgepflicht gegenüber den schwerbehinderten Beschäftigten, erfüllt.

Die Vertrauensperson für schwerbehinderte Beschäftigte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Kontakt


Schwerbehindertenvertretung
Landeskirchliche Vertrauensperson

E-Mail: SBV.Landeskirche@sbv.elkw.de

 

Quelle: BIH Die Schwerbehindertenvertretung