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Oberkirchenrat

Oberste Dienstbehörde der Landeskirche

Die Kirchenleitung in Stuttgart
Der Oberkirchenrat führt die landeskirchliche Verwaltung. Die Kirchenverfassung bestimmt ihn als ein Kollegium, dem der Landesbischof vorsteht. Der von der Landessynode beschlossene Haushaltsplan wird von ihm ausgeführt. Er kann Verordnungen erlassen und Ausführungsbestimmungen zu kirchlichem Recht beschließen.

Vom Oberkirchenrat wird von den Kirchengemeinden, Kirchenbezirken und kirchlichen Einrichtungen theologische und rechtliche Beratung erwartet. Die Dienstaufsicht über die Verwaltung der Kirchenbezirke und -gemeinden sowie über landeskirchliche Werke und Einrichtungen liegt beim Oberkirchenrat ebenso wie die über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche.

Im Oberkirchenrat organisieren Mitarbeitende den landeskirchlichen Pfarrdienst. Das Kollegium des Oberkirchenrats wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen und der landeskirchlichen Ämter mit.

In seine Zuständigkeit fällt es, für die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sorgen. In vermögensrechtlichen Fragen und bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten vertritt der Oberkirchenrat die Landeskirche.

Kontakt

Evangelischer Oberkirchenrat
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Postanschrift
Postfach 10 13 42
70012 Stuttgart

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Tel.: 0711 2149-0
Fax: 0711 2149-9236
E-Mail: okr@elk-wue.de
www.service.elk-wue.de
www.elk-wue.de

 

Kontakt Kirchenleitung

Landesbischof

Büro des Landesbischofs
Rotebühlplatz 10
70173 Stuttgart

Tel.: (0711) 2149-324
Fax: (0711) 2149-470
Landesbischof@elk-wue.de

Direktor

Direktor im Oberkirchenrat Stefan Werner    
Leiter Dezernat 5

Tel.: 0711 2149-305
Fax: 0711 2149-9305
dezernat5@elk-wue.de

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